Sowohl Wasser- als auch Energieversorger sowie deren Zulieferunternehmen benötigen zweifelsohne die Mitarbeitenden in betriebskritischen Schlüsselpositionen für die Gewährleistung der einwandfreien Trinkwasser- und Energieversorgung. Diese Versorgungsrelevanz kann man sich nun vom BWL auf Antrag bestätigen lassen. Der SVGW empfiehlt seinen Versorgungsunternehmen, einen entsprechenden Antrag einzureichen.
Das BWL überprüft die Anträge nach einheitlichen Kriterien. Mit einer Bestätigung bekräftigt das BWL sein Interesse an der Aufrechterhaltung von versorgungsrelevanten Betrieben, zum Beispiel die durch die Ausübung der Arbeit erforderliche Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden (Zugang zu Produktionsstätten, Betriebsanlagen, Baustellen, etc.).
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Ablaufdiagramm des BWL.
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