Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung für den Wirkstoff Chlorothalonil des BLW im Sommer 2019 konnten die interessierten Kreise (Herstellerinnen und Umweltschutzorganisationen) ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend Toxizität gewisser Abbauprodukte vor. Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss. Somit sind auch alle Grundwassermetaboliten als relevant anzusehen.
Weil zu erwarten ist, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, ist es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren. Das BLW entzieht daher mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für die Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020.
Die aktuellen Anforderungen an eine Bewilligung für Pflanzenschutzmittel sind höher als sie dies noch vor zwanzig Jahren waren. Produkte, die in den 1970er- und 1980er-Jahren bewilligt wurden, würden heute nicht mehr unbedingt eine Zulassung erhalten. Im Jahr 2010 hat der Bund ein Programm zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln eingeführt, um zu gewährleisten, dass diese die aktuellen Anforderungen immer noch erfüllen.
Im Rahmen dieser Überprüfung wurde nun festgestellt, dass bestimmte Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser als relevant erachtet werden müssen. Bislang wurden nahezu 100 Wirkstoffe, die als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, einer solchen Überprüfung unterzogen. Zum ersten Mal führt die Frage der Relevanz eines Abbauprodukts im Grundwasser dazu, dass Pflanzenschutzmitteln die Zulassung entzogen wird.
Der SVGW begrüsst den Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft. «Das Verbot reicht jedoch nicht aus», sagt Mediensprecher Paul Sicher. «Um auch weiterhin ein natürliches, einwandfreies Trinkwasser verteilen zu können, braucht es eine Verschärfung verschiedener Gesetzestexte.» Deshalb fordere der Verband eine Anpassung der Pestizidzulassungen. Diese müssten garantieren, dass beim Einsatz der Pestizide deren Wirkstoffe und Abbauprodukte bei Wasserfassungen unterhalb des geltenden Höchstwertes für Trinkwasser lägen. Für Mensch und Umwelt besonders kritische Pestizide sollten verboten werden, ebenso wie auch die wassergängigen Pestizide in der Nähe von Grundwasserfassungen oder der Pestizidgebrauch in Privatgärten und weitere Anwendungen bei Gemeindebetrieben, Liegenschaften, SBB und andere Branchen.
Der SVGW wird nun in den nächsten Tagen prüfen, was es bedeutet, dass nun alle im Grundwasser vorkommenden Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant eingestuft werden.
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