Bevor ein Pflanzenschutzmittel (PSM) verwendet werden darf, muss es offiziell zugelassen werden (siehe Box). 2017 hat der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel beschlossen, das Zulassungsverfahren evaluieren zu lassen. Der Steuerungsausschuss setzt sich aus Direktorinnen und Direktoren des Bundesamts für Umwelt (BAFU), für Landwirtschaft (BLW), für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zusammen.
Der Steuerungsausschuss hat Mitte November den Bericht der Firma KPMG AG, welche die Überprüfung durchgeführt hat, zur Kenntnis genommen. Der Bericht hält fest, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichen und die Prozesse grundsätzlich ressourcenoptimiert aufgebaut sind. Mit der heutigen Ausgestaltung der Prozesse erfolgt die Zulassung von PSM gemäss den Anforderungen des geltenden Rechts, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleisten und die landwirtschaftliche Produktion verbessern soll. In den Zulassungsprozess sind qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende involviert.
Es besteht Verbesserungspotenzial
Der Bericht zeigt aber auch auf, dass in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotential besteht. So sollten die strategische Führung gestärkt und die Transparenz sowie die Kommunikation verbessert werden. Zudem wird eine Überprüfung der Organisation und der Zuordnung der Aufgaben und Ressourcen der involvierten Bundesstellen empfohlen.
Eine vom Steuerungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe wird nun die Resultate vertieft prüfen und bis im Frühling 2020 ein Konzept zur Optimierung des Zulassungsverfahrens ausarbeiten. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat zudem Anfang Oktober 2019 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats den Auftrag erhalten, bis im März 2020 einen Bericht zur Optimierung des Schweizer Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel vorzulegen. Diese beiden Aufträge werden koordiniert umgesetzt.
Im Zulassungsverfahren werden die Wirksamkeit, aber auch die Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für Mensch, Tier und die Umwelt überprüft. Erst wenn sichergestellt ist, dass PSM bei vorschriftsgemässem Umgang keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben, werden sie zugelassen und dürfen in Verkehr gebracht werden. Die wissenschaftliche Risikobeurteilung der Gesuche erfolgt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie die Forschungsanstalt Agroscope. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist für die ökotoxikologische Einstufung der Produkte zuständig sowie bei der Genehmigung von neuen Wirkstoffen im Verfahren involviert. Gestützt auf die Ergebnisse der Beurteilung entscheidet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), ob die Anforderungen für eine Zulassung erfüllt sind oder nicht.
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