Gemäss der SVGW-Richtlinie G1, Kapitel 15, sollen Gasinstallationen mindestens alle 14 Jahre einer periodischen Sicherheitskontrolle unterzogen werden. In welchem Umfang die Kontrollen ausgeführt werden müssen, war jedoch bislang nicht näher definiert. Die Unterkommission G-UK2 des SVGW hat deshalb eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine Empfehlung zu periodischen Sicherheitskontrollen auszuarbeiten.
Im Gespräch mit verschiedenen Werken, wie auch innerhalb der Arbeitsgruppe selbst, stellte sich heraus, dass die Durchführung der periodischen Sicherheitskontrolle individuell zum Teil sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, einen branchenweiten Mindeststandard zu setzen.
Nun können die Stellungnahmen zum Entwurf der Empfehlung G1007 «Sicherheitskontrollen an Erdgasinstallationen» bis zum 26. Oktober eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare, sowie der Entwurf der G1007 auf Deutsch und Französisch sind für SVGW-Mitglieder online unter www.svgw.ch/G1007 erhältlich.
Für die Stellungnahmen sollten ausschliesslich die zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden. Rückmeldungen in anderer Form können leider nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt kein Postversand.
Für Rückfragen steht Andreas Peter (Telefon 044 806 3073, a.peter@svgw.ch) gerne zur Verfügung.
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